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Forum > Steam > Allgemeine Diskussionen > vac ban wegen vertsöße gegen eula - tipp
Status: Geschlossen
24 Beiträge
Letzter Beitrag | Zurück zum Suchergebnis Seiten (2):  [1] 2 »


Autor Beitrag
# 1
DingDing1  (33)
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Headcrab
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Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
vac ban wegen vertsöße gegen eula - tipp
Also eins vorweg ich benutze keine Cheats bin nicht gebannt worden usw.
Der Grund warum ich diesen Artikel erstelle ist folgender:
Steam / Valve geht mir auf den Sack. Ich kann den Verein einfach nicht leiden, zumal ihre Ban-Praxis in den meisten Fällen jeder rechtlicher Grundlage entbehrt.

Achja ich bin Legastheniker und mein Rechtschreibprogramm kann nicht alle meine Fehler ausbügeln, wenn ihr einen Fehler findet dann könnt ihr diesen konkretisieren und falls ich jemals wieder hier ins Thread schauen werde, werde ich ihn ggf. korrigieren





Erklärung für verwendete Abkürzungen
§ = Paragraph
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen
d.h. = das heisst
z.B. = zum Beispiel
Abs. [Zahl] = Absatz (Bsp. §1 Abs. 1 = Im ersten § der erste Absatz)
S. [Zahl] = Satz (Bsp. §1 Abs.1 S.1 = Im ersten Absatzes des ersten § der erste Satz)
AG = Amtsgericht
Bzgl. = Bezüglich

So und jetzt mal zum eigentlichen Thema:

Frage?
Wurde dein Account / Spiel zu unrecht / recht durch VAC gebannt --> JA!
Weigert sich Steam diesen zu unbannen --> JA!
Bei deinen Recherchen im Internet stößt du auf tolle Post wie diese hier und das macht dich sauer --> JA!!!
Stützt sich Steam bei deinem Ban auf die EULA oder was ähnliches?  JA!

Gut dann könnte dir dieser Thread tatsächlich helfen wenn du bereit bist für dein Recht zu kämpfen.

1. Ist die EULA überhaupt bestand meines Vertrages geworden (D.h. soviel wie: Hey können die Typen bei Steam sich überhaupt auf diese EULA berufen)

Antwort:
Ja oder NEIN! In den meisten Fällen jedoch "NEIN". Warum? Die EULA ist nach deutschen Recht eine AGB. Diese werden in Verträge gem. §305 Abs.1 S.1 BGB nur dann Bestandteil des Vertrages wenn sie BEI Abschluss eines Vertrages von Steam dem Kunden vorgetragen wurde.

Ob die EULA also für dich gültig ist oder nicht hängt ganz davon ab wie du dir dein Spiel bzw. Steam besorgt hast.
Wenn du dir das Spiel als DVD/CD gekauft hast, dann muss Steam bzw. der Hersteller / Verkäufer an der Kasse (Bei Internetshops: Vor Bestellung des Spiels) dich auf die EULA hingewiesen haben und du musst sie akzeptiert haben. (Das ist niemals der Fall!!!)
Hast du Steam oder das Spiel durch ein Download erworben muss Steam / Hersteller dir vor BEGIN des Downloades auf die EULA hingewiesen haben und du musst sie akzeptiert haben.

D.h. das jede EULA die nach Download oder Kauf des Spiels akzeptiert wird ist für dich UNGÜLTIG!

(Für die die es interessiert: Juristisch gesehen ist es umstritten ob nach einem Download keine AGBs wirksam nachgereicht werden können.
Jedoch gehen viele Juristen davon aus, dass bereits mit dem vollendeten Download der Vertrag abgeschlossen ist. Alles was AGB technisch danach nachgereicht wird soll demnach nicht Vertragsbestandteil werden. Je nachdem kann also ein Gericht so oder so beim Download entscheiden.)

2. Ja aber wenn jetzt Steam & Co. behauptet das ich die EULA vor Download/Kauf bestätigt habe was dann?
Steam kann soviel behaupten wie sie wollen sie müssen es vor Gericht beweisen können! Ob das nun faktisch für Steam unmöglich ist oder nicht ist dem Gericht dabei vollkommen egal!

3. Mist! Ich habe dummerweise die EULA oder ähnliche AGBs vor Download/Kauf bestätigt... kann man da was machen?
Wie in Punkt 2 geschildert muss Steam das beweisen können. Also selbst wenn die EULA vor Kauf bestätigt wurde muss das noch immer von Steam bewiessen werden. Da man aber Steam z.B. über Drittanbieter wie CHIP.de beziehen kann und dort keine AGBs akzeptiert werden müssen vor dem Download wird es für Steam fast unmöglich sein dies zu beweisen.

Des Weiteren können einzelne Punkte der EULA (z.B. bzgl. den Bans) ungültig sein selbst wenn die EULA wirksam Vertragsbestandteil wurde.

(Für die die es interessiert: Auch könnte es für Steam auch sehr problematisch werden das viele Spiele nur über Steam spielbar sind und diese somit Steam als Programm voraussetzen. Wenn man sich nun ein Steamspiel im Laden kauft und dann zu Hause die EULA von Steam vor Download von Steam akzeptiert wird es eng für Steam. Da der Kunde in eine Zwangslage gebracht wird. Er hat ein Spiel ohne AGB gekauft um es aber überhaupt nutzen zu können muss er Software installieren und davor auch noch irgendwelche AGBs akzeptieren, die dann ülötzlich das „AGB-Freie“ Spiel betreffen. Damit wird Steam vor keinem deutschen Gericht wohl durchkommen können.)

4. Gut gut! Wie hilft mir das jetzt bei meinem Ban-problem weiter!
Ganz einfach. Steam stützt sich bei der Banngeschichte auf ihre EULA die für dich ungültig ist. Das heisst der Ban ist vertrags und rechtswidrig und man könnte mit hohen Erfolgschancen vor Gericht erzwingen das Steam den Ban zu unterlassen hat! Ggf. kann man dann sogar noch Schadenersatz verlangen usw.

5. Warte mal!!! D.h. also wenn ich wirklich ein Cheater bin und mir das Steam auch eins A nachweisen kann, bedeutet das ich trotzdem einen Anspruch darauf habe nicht mehr gebannt zu werden bzw. das mein Account unban wird?
Ja so in etwa kommt das hin. Natürlich könnte es etwas problematisch werden wenn Steam dir das Cheaten wirklich nachweisen kann. Was sie aber wohl vor Gericht nicht können weil sie sich hier auf das VAC stüzen müssten, welches ein nicht 100% korrekt funktionierendes Programm darstellt (Viele Cheater umgehen VAC  VAC ist fehlerhaft). Aber selbst wenn das Gericht davon überzeugt ist das du ein Cheater bist muss das Gericht sich fragen ob ein solcher Ban überhaupt dadurch gerechtfertig wird. Die einzige rechtliche Grundlage dafür wäre meiner Ansicht nach vllt. §242 BGB. Der sog. Treu und Glauben Grundsatz. Dieser Grundsatz ist jedoch extrem schwammig und könnte wohl sehr gut zu deinem Gunsten ausgelegt werden.

Cool. Also kann ich jetzt gleich vor Gericht ziehen und das Ding durchziehen?
Du solltest die Sache noch einmal genau mit deinem Anwalt durchgehen wenn du dich als Laie selber vor dem AG verteidigst sind deine Chancen gleich unter 10%.

Was für Urteile könnte man konkret von dem Gericht erwarten?
a) Du bekommst kein Recht bann bleibt bestehen. Du trägst die Kosten des Verfahren.
b) Du bekommst dein Geld für das Spiel zurück oder einen Teil davon (Das musst du aber auch in der Anklage gefordert haben.)
c) Steam wird dazu verpflichtet dir ihren Service wieder voll anzubieten --> Unbann.
d) Schadenersatz


mfg
DingDing1 :D
[Beitrag wurde 4x editiert, zuletzt von DingDing1 am 23.07.2010, 14:09]
23.07.2010, 13:52 Uhr Anzeigen
# 2
EagleWatch  (31)
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Alien Grunt
5.439 Punkte
Dabei seit: 19.04.2009
2.476 Beiträge
Zitat:
Original von DingDing1

falls ich jemals wieder hier ins Thread schauen werde,


Bringt ja dann sehr viel hier was dazu zu schreiben.

Zudem meinst du also jeder verdammte Cheater kann nun hingehen und sagen "Bla ist ungerecht das ich gebannt wurde!" oder wie? Wenn dich jemand in einem Forum bannt dann kannst du auch schlecht ihn anklagen und meinen das er ungerecht war, wenn man selbst cheatet und dann gebannt wird hat man die Konsequenzen zu tragen, da kann dir niemand was sagen.

Zum anderen ist Valves Sitz in Seatlle, die Gesetze sind relativ eher nach Amerikanischen Verhältnissen angepasst als nach Deutschen, höchstens villeicht etwas wegen den zensierungen.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von EagleWatch am 23.07.2010, 14:26]
23.07.2010, 14:25 Uhr Anzeigen
# 3
DingDing1  (33)
Nachricht offline
Thread-Starter
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
In einem Forum muss man die AGB BEI VERTRAGSSCHLUSS akzeptieren.
Dein Vergleich hinkt.

zu deinem Zweiten punkt:
Eher unwahrscheinlich was du da beschreibst. Du erwirbst die ganze Sache in Deutschland und nicht in den USA.

Aber generell zu der Post:
So funktioniert halt deutsches Recht! Wenn dich das stört dann bleiben dir zwei realistische Optionen.
Du wanderst in ein Land ab indem dir die Rechtslage besser gefällt als in Deutschland oder du wirst Politiker und verabschiedest ein Anti-Cheater Gesetz ^^
Aber ich kann dich beruhigen nur weil die Rechtslage so ist wird es jetzt keine Klagewelle geben. Ich vermute das die meisten Cheater garnicht verstehen umwas in meiner Post geht (Kleiner Schwanz und kleines Hirn :P). Zumal eine Anklage doch eine deutliche Überwindung kostet. Ich wollte eigentlich mit der Post nur beweisen das Steam ein ***eisverein ist der auf das deutsche Vertragsrecht offensichtlich spuckt!

ps:
achja heute werde ich natürlich noch ein paar mal reinschauen. dann immer seltener
Es gibt ja auch nicht viel hier zu diskutieren. Ich bezweifle das sich hier noch viele andere Jurastudenten / Juristen rum tummeln. Also stellt sich nur die Frage:

Etwa ist die EULA Vertragsbestandteil bzw. Steam kann sich auf §242 BGB stützen oder nach IPR (sehr unwahrscheinlich) amerikanisches Recht anwenden.
Oder eben nicht weil man nach einer anderen Auffassung (meiner) zu meinem Ergebnis kommt.
(Btw.: Das ist natürlich nicht nur meine Auffassung du wirst genug Juristen finden die diese Ansicht mit mir teilen! Ich habe mir das ja aus juristischen Aufsätzen und Gerichtsurteilen gezogen und nicht einfach selber ausgedacht :P)
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von DingDing1 am 23.07.2010, 14:49]
23.07.2010, 14:45 Uhr Anzeigen
# 4
EagleWatch  (31)
Nachricht offline
Alien Grunt
5.439 Punkte
Dabei seit: 19.04.2009
2.476 Beiträge
Zitat:
Original von DingDing1

Ob die EULA also für dich gültig ist oder nicht hängt ganz davon ab wie du dir dein Spiel bzw. Steam besorgt hast.
Wenn du dir das Spiel als DVD/CD gekauft hast, dann muss Steam bzw. der Hersteller / Verkäufer an der Kasse (Bei Internetshops: Vor Bestellung des Spiels) dich auf die EULA hingewiesen haben und du musst sie akzeptiert haben. (Das ist niemals der Fall!!!)


Sicher. Ich zitiere den Text auf der Spiele verpackung. "HINWEIS: Um dieses Produkt verwenden zu können, müssen sie dem Steam Subscriber Agreement (,,SSA") zustimmen. Aktivieren sie dieses Produkt per Internet, indem sie ein Steam-Konto beantragen und das SSA akzeptieren. Bitte informieren sie sich vor dem Kauf unter www.steampowered.com/agreement über den Inhalt des SSA. Wenn sie mit den Bestimmungen des SSA nicht einverstanden sind, geben sie dieses Spiel ungeöffnet an Ihren Händler gemäß seinen Rückgabebestimmungen zurück."

Das steht schön mit einem gut sichtbaren Hinweis auf der Verpackung, du wirst also explizit auf die EULA hingewiesen und musst sie akzeptieren.
23.07.2010, 15:23 Uhr Anzeigen
# 5
phreazer  (37)
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Bullsquid
1.046 Punkte
Dabei seit: 05.02.2005
389 Beiträge
Mal davon abgesehen, dass ein reversibles Anti-Cheat System ziemlich sinnlos wäre, hat der BGH vor ein paar Monaten entschieden, dass die Accountbindung der Spiele bei Steam rechtens ist. Da diese auch Bestandteil des Nutzungsvertrags sind, gehe ich mal davon aus, dass der Vertrag zumindest in diesem Fall gültig war. Möglicherweise gilt dass dann auch analog für die Bannregelung. Zumindest wenn man sich mal vor Augen führt, dass der Verlust des Accounts mit dem Verlust der damit verknüpften Spiele einhergeht, ist ein Bann dann vergleichsweise harmlos, denn das Spiel lässt sich im Multiplayer und Singleplayer weiterhin spielen. Mal davon abgesehen, dass ich kein Jurist bin, wird die Frage ohnehin erst im Einzelfall geklärt werden, wenn jemand dagegen vorgeht. Mir wäre da das Risiko einer Niederlage zu hoch und das Geld für die Anwaltskosten viel zu schade.
23.07.2010, 15:40 Uhr Anzeigen
# 6
DingDing1  (33)
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Thread-Starter
Headcrab
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Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
Okay und was hat das mit AGBs zu tun ^^

Wo steht da was über Bans oder was die SSA genau ist??? ja?
genau es steht nirgenswo auf der Packung! Passt nämlich nicht drauf
So ein Pech aber auch für Steam.
Wäre aber auch verdammt unattraktive so ne ganze AGB auf die Hülle zu klatschen!
Da wäre ja kein Platz mehr für die geilen Screenshots.
Vor Gericht hat das keine Chance.

Ich verdeutliche das gerne auch mal an einem Bsp:
Hans kauft bei Peter ein Auto! Vor dem Verkauf sagt Peter noch zu Hans.
"AHJA!!! Akzeptierst du eigentlich meine AGBs? Die XXX-AGB nachzulesen auf www.Hans-ist-doff.de in der Kategorie xyz bla bla ... usw.?"
Peter:
"ja klar!"

Danach verkauft Peter das Auto an Hans!

Große Quizfrage sind die AGBs xxx-hans nun bestandteil geworden oder nicht?
Nein!
DIE AGBS MÜSSEN VERSTANDEN WERDEN dazu müssen sie wahrgenommen werden!!! Wie kann jemand etwas verstehen was er erst im Inet nachlesen muss und im Laden nicht wahrnehmen kann?!
Man steht im Laden und kauft das ding! fertig aus!
Selbst wenn es Idoten gibt die dann nach hause rennen und das ding im Inet nachlesen... wie will das Steam das beweisen? --> Garnicht :P

Wenn Steam seine AGBs erfolgreich nach deutschen Recht einbringen will dann müssten sie sowas ähnliches machen:
Kunde geht an Kasse.
Kassierer lest den Strichcode ein.
ROTER BILDSCHIRM ERSCHEINT
AGB XYZ dem Kunden vorlegen und akzeptieren lassen
Kassierer holt die AGB XYZ raus zeigt sie dem Kunden
Kunde ist einverstanden
Kassierer verkauft das Spiel an Kunden
23.07.2010, 15:40 Uhr Anzeigen
# 7
EagleWatch  (31)
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Alien Grunt
5.439 Punkte
Dabei seit: 19.04.2009
2.476 Beiträge
Genau, und als nächstes Stellen wir noch Kameras in den Duschen auf und wandeln Deutschland in einen Überwachungs staat um.

Da steht explizit das man sie akzeptiert wenn man die Software benutzt, also akzeptiert er sie beim installieren und benutzen und ist somit Vertragsgültig.
23.07.2010, 15:44 Uhr Anzeigen
# 8
DingDing1  (33)
Nachricht offline
Thread-Starter
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
Zitat:
Original von phreazer

Mal davon abgesehen, dass ein reversibles Anti-Cheat System ziemlich sinnlos wäre, hat der BGH vor ein paar Monaten entschieden, dass die Accountbindung der Spiele bei Steam rechtens ist. Da diese auch Bestandteil des Nutzungsvertrags sind, gehe ich mal davon aus, dass der Vertrag zumindest in diesem Fall gültig war. Möglicherweise gilt dass dann auch analog für die Bannregelung. Zumindest wenn man sich mal vor Augen führt, dass der Verlust des Accounts mit dem Verlust der damit verknüpften Spiele einhergeht, ist ein Bann dann vergleichsweise harmlos, denn das Spiel lässt sich im Multiplayer und Singleplayer weiterhin spielen. Mal davon abgesehen, dass ich kein Jurist bin, wird die Frage ohnehin erst im Einzelfall geklärt werden, wenn jemand dagegen vorgeht. Mir wäre da das Risiko einer Niederlage zu hoch und das Geld für die Anwaltskosten viel zu schade.


Schick mir mal das AZ. bitte würde das gerne durchlesen.
Aber zu deiner Post:
Die Steambindung wurde aber garnicht von mir hinterfragt. Es geht um die Einschränkenden AGBs bzgl. der Ban-Praxis die mit dem Steam verbunden sind.
(Steam ist halt einfach die Plattform um das Spiel zu benutzen fraglich ist halt wie es rechtlich aussieht wenn Steam plötzlich einzelnen Kunden das Angebot verweigert obwohl diese bezahlt haben! Keiner würde ja auf die Idee kommen zu sagen er will WOW ohne WOW-Login dings (Ich weiss nicht wie das WOW Login heisst ^^). Aber die AGBs bei WOW die kann man hinterfragen (das kannst du mir glauben :P das ist auch so ne nette EULA Geschichte :D).

Zu Verhältnissmäßigkeit bzw. besser gesagt §242:
Da muss man sich halt die Frage stellen okay welche Interessen kollidieren hier miteinander? Was kann eine Vertragspartei von der anderen erwarten aufgrund dieser interessen usw.
Die Interessen:
Steam --> Cheat freie Spiele --> Finanzielles Interesse?
Kunde --> Spielen auf allen Server ggf. mit Cheats.

Dabei muss das Gericht berücksichtigen das VAC eben kein effektiver Cheatschutz ist ^^ wie jeder von uns schon schmerzhaft feststellen musste :P
Ob VAC und die Bans überhaupt die Spiele Cheatfrei machen kann somit hinterfragt werden :P
Aber selbst wenn das Gericht sagt --> Okay Vac ist gut genug! --> Rechtfertigt das nen Permanenten Ban. Hat Steam einen finanziellen Schaden durch Cheater? Wie sieht es bei reinen MP spielen aus für die eigentlich nur VAC geschützte Server zur Verfügung stehen.
Muss man nicht von einmaligen und mehrmaligen Verstößen unterscheiden? usw.
Steht dem Spieler nicht ein Teil seines Kaufpreieses zu nachdem er gebannt wurde?

Alles Sachen die gegen einen Permanenten Ban sprechen ;)
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von DingDing1 am 23.07.2010, 16:04]
23.07.2010, 15:59 Uhr Anzeigen
# 9
EagleWatch  (31)
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Alien Grunt
5.439 Punkte
Dabei seit: 19.04.2009
2.476 Beiträge
Zitat:
Original von DingDing1

Steht dem Spieler nicht ein Teil seines Kaufpreieses zu nachdem er gebannt wurde?


Wieso sollte er den Preis erstattet bekommen? Das Geld kriegt man nur innerhalb eines Zeitraffers wieder (Ist zumindest so wenn man ein Cut spiel gegen ein Uncut spiel austauschen lässt,)
Der User hat selbst gecheatet, er ist für seinen eigenen Bann verantwortlich, warum sollte er dann bitte das Recht auf Rückerstattung haben? Er kann seinen Account immernoch benutzen, ist nur bei Multiplayer Spielen eingeschränkt.
23.07.2010, 16:09 Uhr Anzeigen
# 10
DingDing1  (33)
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Thread-Starter
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
Zitat:
Original von EagleWatch

Zitat:
Original von DingDing1

Steht dem Spieler nicht ein Teil seines Kaufpreieses zu nachdem er gebannt wurde?


Wieso sollte er den Preis erstattet bekommen? Das Geld kriegt man nur innerhalb eines Zeitraffers wieder (Ist zumindest so wenn man ein Cut spiel gegen ein Uncut spiel austauschen lässt,)
Der User hat selbst gecheatet, er ist für seinen eigenen Bann verantwortlich, warum sollte er dann bitte das Recht auf Rückerstattung haben? Er kann seinen Account immernoch benutzen, ist nur bei Multiplayer Spielen eingeschränkt.


Das man Geld zurückbekommt bzgl. Cut & UnCut hört sich für mich nach Kolanz an ^^ evtl. Rücktrittsrecht oder Widerruf.
Bzgl. dem gecheate ^^ Warum nicht?

Achja:
Ich habe nochmal über die andere Sache von dir nachgedacht. Also der Sache auf der Rückseite evlt. kann hier §158 BGB Anwendung finden. Das ist aber eine Auslegungssache des Vertrages. Vertretbar ist hier wirklich alles :D. Aber der von dir beschriebene Fall gilt nur dann wenn man die Sache vor Verkauf wahrnehmen konnte. Wenn ich das Ding aus dem Inet bestelle kann ich die Rückseite nicht lesen. §158 BGB wäre dann hier nicht anzuwenden.

EDIT:
Nochmal zu §158: Hier sollte man dann wohl hinterfragen ob es wirklich zu akzeptieren ist das jemand der in den Laden geht das Spiel kauft (Also bereits bezahlt hat und anfahrtskosten hatte) wirklich noch das Risiko tragen soll das er mit irgendwelchen AGBs nicht zu frieden ist?
Es kostet nämlich einiges an Überwindung das Spiel dann wieder zurückzugeben.
Zumal dabei ein finanzieller Schaden entsteht.
Und das alles nur weil der hersteller zu blöd ist die AGB an die Rückseite anzubringen?

Natürlich kann man auch anderes argumentieren ^^ aber ich bin doch eher der Meinung das §158 keine Anwendung findet :D
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von DingDing1 am 23.07.2010, 16:31]
23.07.2010, 16:26 Uhr Anzeigen
# 11
BiOhAzArD87  (37)
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Bullsquid
2.588 Punkte
Dabei seit: 10.08.2008
1.002 Beiträge
Steam™ Nutzungsvertrag

Zitat:
5. ONLINECERHALTEN, SCHUMMELN UND ILLEGALES VERHALTEN


Da steht eigentlich alles drin.

Wer sich unfaire Vorteile durch Cheats gegenüber anderen verschaft wird vom Multiplayer ausgeschlossen.


Zitat:
Steam / Valve geht mir auf den Sack. Ich kann den Verein einfach nicht leiden, zumal ihre Ban-Praxis in den meisten Fällen jeder rechtlicher Grundlage entbehrt.


Achso :rolleyes:

Und ausder ist das bei anderen Firmen (Spielen) auch so.
Wer Cheatet fliegt raus.
Wer sich nicht dran hält hat Pech.
____________________________________
23.07.2010, 16:28 Uhr Anzeigen
# 12
DingDing1  (33)
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Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
Zitat:
Original von BiOhAzArD87

Steam™ Nutzungsvertrag

Zitat:
5. ONLINECERHALTEN, SCHUMMELN UND ILLEGALES VERHALTEN


Da steht eigentlich alles drin.

Wer sich unfaire Vorteile durch Cheats gegenüber anderen verschaft wird vom Multiplayer ausgeschlossen.


Zitat:
Steam / Valve geht mir auf den Sack. Ich kann den Verein einfach nicht leiden, zumal ihre Ban-Praxis in den meisten Fällen jeder rechtlicher Grundlage entbehrt.


Achso :rolleyes:

Und ausder ist das bei anderen Firmen (Spielen) auch so.
Wer Cheatet fliegt raus.
Wer sich nicht dran hält hat Pech.


Jo aber die anderen Firmen mag ich ^^
Besonders Paradox obwohl die mit Steam kollaborieren (Die Schweine ^^)

ich bin mal weg für heute :P Ich komme aber morgen wieder. Muss jetzt mal wieder was fürs studium tun :D
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von DingDing1 am 23.07.2010, 16:36]
23.07.2010, 16:32 Uhr Anzeigen
# 13
EagleWatch  (31)
Nachricht offline
Alien Grunt
5.439 Punkte
Dabei seit: 19.04.2009
2.476 Beiträge
Zitat:
Steam / Valve geht mir auf den Sack. Ich kann den Verein einfach nicht leiden, zumal ihre Ban-Praxis in den meisten Fällen jeder rechtlicher Grundlage entbehrt.


Deswegen kommt hier auch deine sehr "Neutrale" Meinung zur Geltung wo du kläglich versuchst dir was aus den Haaren zu ziehen um Recht zu behalten.
23.07.2010, 16:34 Uhr Anzeigen
# 14
DingDing1  (33)
Nachricht offline
Thread-Starter
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
Zitat:
Original von EagleWatch

Zitat:
Steam / Valve geht mir auf den Sack. Ich kann den Verein einfach nicht leiden, zumal ihre Ban-Praxis in den meisten Fällen jeder rechtlicher Grundlage entbehrt.


Deswegen kommt hier auch deine sehr "Neutrale" Meinung zur Geltung wo du kläglich versuchst dir was aus den Haaren zu ziehen um Recht zu behalten.


Ich ziehe mir nichts bei den Haaren herbei.
Wer sagt das ich neutral bin?
Ich bin doch kein Richter LOL ^^

also dann cya
23.07.2010, 16:37 Uhr Anzeigen
# 15
EagleWatch  (31)
Nachricht offline
Alien Grunt
5.439 Punkte
Dabei seit: 19.04.2009
2.476 Beiträge
Man sieht du versuchst nun mit jedem noch so kleinen Mittel gegen Valve anzukommen weil du was gegen sie hast, für einen mit Jura sollte neutralität schon was bedeuten.
23.07.2010, 16:57 Uhr Anzeigen
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